Keine Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 SFDR)
Die SerMont Vermögensverwaltung AG berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Principal Adverse Impacts, „PAI“) auf Ebene des Unternehmens im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR).
Der Grund hierfür liegt darin, dass derzeit keine ausreichenden, konsistenten und verlässlichen Daten verfügbar sind, um eine umfassende Bewertung solcher Auswirkungen vorzunehmen.
Die SerMont Vermögensverwaltung AG beobachtet jedoch die weiteren regulatorischen Entwicklungen und Marktpraxis und wird zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob und in welcher Form eine Berücksichtigung dieser Auswirkungen erfolgen kann.
Unabhängig davon werden bei der Auswahl von Investitionen ESG-Kriterien (ökologische, soziale und Governance-Aspekte) im Rahmen des Investmentprozesses berücksichtigt, soweit dies mit der jeweiligen Anlagestrategie und den verfügbaren Informationen vereinbar ist.
Stand: Oktober 2025





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